Eva Inderbitzin arbeitet als pädagogische Mitarbeiterin der Sonderschule in einer Regelschulkasse. Sie begleitet und fördert Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung. Gleichzeitig unterstützt sie die Klassenlehrpersonen im Unterricht mit Fokus auf die personalen und sozialen Kompetenzen der Schulkinder. Sie wohnt mit ihren drei Kindern in Winterthur.
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Fachartikel aus der Diplomarbeit im Lehrgang Systemische Erlebnispädagogik:
Seit meinem Ausbildungsstart als systemische Erlebnispädagogin fasziniert mich die Verbindung von Erlebnispädagogik und Schule. Erlebnispädagogik scheint mir ideal, um die im Lehrplan 21 definierten «Überfachlichen Kompetenzen» zu erlernen und zu festigen.
Ich begann, erlebnispädagogische Elemente in den Schulalltag einzubauen und habe ein erlebnispädagogisches Projekt mit Schulkindern durchgeführt. Ich hatte das Gefühl, dass leistungsschwache Schulkinder durch positive Erlebnisse im Schulalltag gestärkt werden. Mich interessierte, wie ich durch Erlebnispädagogik die Kinder in ihrem Entwicklungsprozess unterstützen und sie in ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit fördern kann. Ich begann mich vertieft mit dem Thema Erlebnispädagogik in der Schule auseinander zu setzen, las Literatur und führte Gespräche mit Menschen, die sich bereits intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben.
Die Volksschule ist der ideale Ort, um Kinder aller sozialen Schichten zu erreichen und in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Da ich für die integrierte Sonderschule arbeite, richtete ich meinen Fokus auf Kinder mit speziellem Bildungsbedarf. Ich stelle mir die Frage, wie sich Erlebnispädagogik in der integrierten Sonderschulung umsetzen lässt.
Integrierte Sonderschulung bedeutet, dass Kinder trotz speziellem Bildungsbedarf die Regelklasse besuchen. Die Gründe für eine integrierte Sonderschulung können sehr unterschiedlich sein. Genau so verschieden sind die sonderpädagogischen Massnahmen, um ein Kind im Unterricht zu unterstützen und zu begleiten. Kinder mit speziellem Bildungsbedarf sind zum Beispiel Kinder mit Seh- oder Gehbehinderung, geistiger Behinderung oder Entwicklungsstörungen wie Autismus.
Für die Organisation und Finanzierung ist es wichtig, wer die Verantwortung für die Integration trägt. In welchen Verantwortungsbereich ein Kind mit speziellem Bildungsbedarf fällt, wird von Fachpersonen und der Schulpflege geprüft. Im Schulalltag fliessen die gestellten Ressourcen der Sonder- und Regelschule zusammen. Fachpersonen der integrierten Sonderschulung sind im Idealfall ein gut integrierter Teil des Unterrichtsteams und unterstützen nach Bedarf auch die Regelschulkinder. In Regelschulklassen mit integrierten Sonderschulkinder sind neben der Lehrperson meistens Heilpädagoginnen oder pädagogische Mitarbeiter anwesend. Als pädagogische Mitarbeiterin kann ich die Entwicklung der Schulkinder aus einer anderen Perspektive wahrnehmen. Da ich nicht die Hauptverantwortung für den Unterricht trage, habe ich die Kapazität die Kinder zu beobachten und auf ihre Entwicklung einzugehen.
„Die Volksschule ist der ideale Ort, um Kinder aller sozialen Schichten zu erreichen und in ihrer Entwicklung zu unterstützen.»
Kinder mit speziellem Bildungsbedarf brauchen oft eine individuelle Förderung und Begleitung. Diese Förderung ermöglicht ihnen die Partizipation in der Regelklasse. Die nahe Begleitung führt jedoch manchmal auch zum sozialen Ausschluss. Zudem kann es sein, dass die Kinder durch die intensive Betreuung wenig Freiraum haben, um ohne Erwachsene Erfahrungen zu sammeln.
Kinder mit sonderpädagogischen Massnahmen sind auch oft von Sportangeboten und Freizeitaktivitäten ausgeschlossen. Somit bleibt ihnen ein weiterer Bereich für die Entwicklung verschlossen. Deshalb finde ich es besonders wichtig, diesen Kindern Raum für Entwicklung zu bieten. Diesen Raum möchte ich jedoch für alle Schulkinder öffnen. Dadurch kann sich jedes Kind (mit und ohne Behinderung) persönlich weiterentwickeln und am Gruppen-Prozess teilhaben.
„Es geht weder darum, Kinder durch Erlebnispädagogik angepasster zu machen,
noch darum, Aktivitäten zu gestalten, damit Schulkinder stillsitzen können.
Ich möchte die Wichtigkeit und Stärken jedes einzelnen Kindes hervorheben!»
Mit erlebnispädagogischen Aktivitäten möchte ich die Wichtigkeit und Stärken jedes einzelnen Kindes hervorheben, das Potenzial und die Erfolge der Kinder mit ihnen feiern. Ich möchte Erlebnispädagogik im Schulalltag einbauen um die Kinder in ihrem Entwicklungsprozess zu fördern und zu unterstützen. In der Folge hoffe ich, dass sie mit oder ohne Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen können.
Um die Erlebnispädagogik im Schulalltag der integrierten Sonderschulung einzubauen, braucht es die Zustimmung der Schulleitung, der Lehrperson und der zuständigen Heilpädagogin. Um meine Idee fachlich zu begründen und durchzusetzen, ist ein fundiertes Wissen über das Schulsystem und den Lehrplan unabdingbar. Deshalb setze ich mich zuerst mit dem System der integrierten Sonderschule auseinander. Danach werde ich auf den Lehrplan 21 eingehen und deren Umsetzung in der integrierten Sonderschule. Am Ende meines Fachartikels werde ich auf die Verbindung von Erlebnispädagogik und integrierter Sonderschulung eingehen. Die fachliche Auseinandersetzung ist für mich ein wichtiger und nötiger Schritt, um die Erlebnispädagogik in die integrierte Sonderschule einzubetten.
Jedem Kind eine angemessene Bildung zu garantieren – unabhängig seiner körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung, Herkunft, Geschlecht, religiösen Hintergrund oder familiären Situation – ist ein erstrebenswertes Ziel des Bildungssystems. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vom 13. Dezember 2002 wurde ein Gesetz geschaffen, um die Bildung von Kindern mit Behinderungen zu sichern. Die Kantone müssen für eine angemessene Grundbildung von Kindern mit besonderen Schulungsbedürfnissen sorgen. Ebenfalls sollen die Kantone Kinder mit Sonderschulungsbedarf in die Regelschule integrieren, soweit es möglich ist und es dem Wohl des Kindes dient. Das Gesetz wird von den Kantonen unterschiedlich umgesetzt. Ich stütze mich auf das Konzept und die ausarbeitete Broschüre der Bildungsdirektion des Kantons Zürich «Integrierte Sonderschulung im Kanton Zürich, Grundlagen, Regelungen und Finanzierung».
Der Kanton, die Gemeinden und die Schulen sind gemeinsam verantwortlich für eine angemessene Bildung aller Kinder und Jugendlichen im Volksschulalter. Für die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen erfüllt diese Aufgabe die öffentliche Schule mit dem regulären Unterrichtsangebot. Gut 3.5 % der Schülerinnen und Schüler sind in ihren Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten so stark beeinträchtigt, dass sie dem Unterricht in der Regelschule ohne spezielle Unterstützung nicht folgen können. Sie weisen einen besonderen Bildungsbedarf auf. Kinder die in Regelklassen nicht angemessen gefördert werden können, erhalten Zugang zu sonderpädagogischer Förderung und Unterstützung. Sonderpädagogische Massnahmen sind Schulung in einer Sonderschule, integrierte Sonderschulung oder Einzelunterricht. Über die allgemeinen Rahmenbedingungen der Sonderschulung gibt die Broschüre «Sonderschulung im Kanton Zürich» Auskunft.
Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS) oder integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) unterscheiden sich in ihren sonderpädagogischen Massnahmen teilweise kaum. Bei Kindern mit ISR trägt die Schule die Verantwortung und stellt die nötigten Ressourcen für eine angemessene Bildung zur Verfügung. Wenn ein Kind mit den Ressourcen und Fachpersonen in der Regelschule nicht oder nicht mehr angemessen gefördert und unterstützt werden kann, wird eine separierte oder integrierte Sonderschulung (ISS) geprüft und beantragt. Wenn die Schulpflege den Antrag gutheisst, liegt die fachliche Unterstützung, Koordination und Finanzierung in der Verantwortung der Sonderschule. Für eine bestmögliche Integration der Kinder fliessen die Ressourcen der Sonder- und Regelschule im Schulalltag jedoch ineinander. Das bedeutet, dass die Fachperson der ISS die Lehrperson entlastet in dem sie die Regelschulkinder unterstützt und sich ins Team einbringt.
Im sozialen Kontext gehören integrierte Sonderschülerinnen und -schüler zur Regelschule. Sie gelten im Schulalltag als reguläre Schülerinnen und Schüler der Klasse mit gleichen Rechten und Pflichten wie ihre Klassenkameradinnen und -kameraden. Die integrierten Kinder arbeiten, wenn immer möglich, an gleichen Themen wie Kinder ohne besonderen Bildungsbedarf und nehmen aktiv am Unterricht teil. Einzelförderung, oder der Unterricht in Kleingruppen, sollten maximal einen Drittel des Unterrichtspensums ausmachen. Lernziele, Lernmittel und Methoden werden dem jeweiligen Kind individuell angepasst. An Ausflügen und Anlässen wie Schulversammlung, Schulreise oder Klassenlager, nehmen alle Kinder gemeinsam teil. Die individuellen Lernziele werden in einem Förderplan festgehalten, der von der schulischen Heilpädagogin regelmässig überprüft wird.
Das Integrationsteam, welches aus Lehr- und Fachpersonen besteht, unterstützt sich gegenseitig und trägt gemeinsam die Verantwortung für die Integration. Gemeinsam werden die Zielsetzungen bei Standortbestimmungen regelmässig überprüft. Tagesstrukturangebote der Schulgemeinde wie Mittagstisch oder Hort stehen auch Kindern mit besonderem Bildungsbedarf zur Verfügung. Eine gute Vernetzung und Zusammenarbeit der Lehrpersonen, sonderpädagogischen Fachpersonen, Therapeutinnen, Schulleitenden und den Erziehungsberechtigten ist für eine gelungene Integration ein wichtiger Faktor. Zusätzlich können der schulpsychologische Dienst sowie Beratungsstellen der Sonderschule, der Heilpädagogischer Fachhochschule oder der Pädagogischen Hochschule beigezogen werden und unterstützend wirken.
Für eine gelungene Integration von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf sind die Schulen gefordert, ihre Schulkultur zu überdenken. Die Schulen setzen sich mit der Thematik auseinander, informieren intern und legen eine gemeinsame Haltung fest. Dazu gehört eine offene und transparente Kommunikationskultur im Schulhaus, Fehlertoleranz, Vielfältigkeit fördern, Chancengleichheit, etc.
Lehr- und Fachpersonen unterstützen die Integration zusätzlich mit einer Unterrichtsgestaltung, die Partizipation möglich macht. Die soziale Integration von integrierten Sonderschülerinnen und -schüler hängt laut der Broschüre «Integrierte Sonderschulung im Kanton Zürich» im Wesentlichen von folgenden drei Faktoren ab:
Die Planung des Integrationssettings ISR oder ISS ist eine komplexe Aufgabe. Im Fokus steht der spezielle Bildungsbedarf der Sonderschülerin, des Sonderschülers. Dabei ist der Blick auf die ganze Klasse und die Lehr- und Fachpersonen ebenso wichtig. Das Ziel ist es, mit möglichst wenig Beteiligten eine gelungene Integration zu erreichen. Es wird versucht, bereits vorhandene Strukturen von Lehr- und Fachpersonen zu nutzen. Bei Kindern mit ISS übernimmt die Planung des Settings die Sonderschule. Die Fachpersonen werden durch die Sonderschule angestellt. Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass die Förderung nicht in der Sonderschule, sondern in der Regelschule stattfindet. Idealerweise arbeiten die Sonder- und Regelschule eng zusammen, um ein stabiles Setting mit grösstmöglicher Wirkung zu gestalten.
Mit dem Lehrplan 21 ist ein Lehrplan für die gesamte Deutschschweiz erarbeitet worden. Für die Einführung und Umsetzung sind die Kantone verantwortlich. Seit dem Schuljahr 2019/20 arbeiten alle Schulen im Kanton Zürich nach dem Zürcher Lehrplan 21. Der Lehrplan legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule fest und zeigt, wie die einzelnen Kompetenzen über die ganze Volksschulzeit aufgebaut sind. Für jeden Fachbereich sind Lernziele in Form von Kompetenzen beschrieben. Kompetenzen umfassen Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Haltungen, Einstellungen und Bereitschaften.
Bildungsziele Lehrplan 21 der Volksschule Kanton Zürich
Bildung ist ein offener, lebenslanger und aktiv gestalteter Entwicklungsprozess des Menschen. Bildung ermöglicht dem Einzelnen, seine Potenziale in geistiger, kultureller und lebenspraktischer Hinsicht zu erkunden, sie zu entfalten und über die Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt eine eigene Identität zu entwickeln. Bildung befähigt zu einer eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung, die zu verantwortungsbewusster und selbstständiger Teilhabe und Mitwirkung im gesellschaftlichen Leben in sozialer, kultureller, beruflicher und politischer Hinsicht führt.
Grundsätzlich gilt der Lehrplan 21 für alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule und somit auch für Kinder mit speziellem Bildungsbedarf. Der Fachbericht «Sonderschulung und Lehrplan 21» der Kommission Volksschule D-EDK aus dem Jahre 2018, gibt Auskunft auf Fragen wie:
Der Bericht ist als Grundlage für die Deutschschweiz gedacht. Die kantonalen Regelungen wurden nicht berücksichtigt.
Für die konkrete Umsetzung des Lehrplans in der Sonderschulung wurde im Mai 2019 die Broschüre «Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in Sonder- und Regelschulen» von der Deutschschweizer Volksschulämterkonferenz verabschiedet und herausgegeben. Die Broschüre bietet allen Sonderschulen Orientierung in der Anwendung des neuen Lehrplans und hilft bei der Planung und Überprüfung der Bildungssettings, -inhalte und -ziele. Im nachfolgenden Text stütze ich mich auf die konzeptuellen Grundlagen und Befähigungsbereiche dieser Broschüre.
„Wir müssen das Kind verstehen, bevor wir es erziehen.»
Paul Moor
Schülerinnen und Schüler mit speziellem Bildungsbedarf können mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht, oder nur teilweise entlang den vom Lehrplan vorgesehenen Kompetenzaufbauten lernen. Sie verfügen möglicherweise erst über grundlegende Aneignungs-, Verarbeitungs- und Handlungsmöglichkeiten und benötigen länger für den Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Es gibt jedoch auch Schülerinnen und Schüler mit verstärkten pädagogischen Bedürfnissen, welche die im Lehrplan 21 vorgesehenen Kompetenz erreichen (z.B. Kinder mit Beeinträchtigungen der Sinnesfunktionen).
Zusätzlich wird das Klassifikationssystem ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO) angewendet. Darauf basierend und unter Berücksichtigung des familiären Umfeldes wird ein detaillierter und aussagekräftiger Förderplan verfasst. Er beinhaltet Daten zu Beobachtungen, zu durchgeführten Tests, zu den Massnahmen sowie die Anhaltspunkte zur Überprüfung der Zielerreichung. Die Förderplanung muss auf die im Lehrplan 21 definierten Bildungsziele hinarbeiten. Mit den Informationen aus der Förderdiagnostik und eventuell ergänzenden Abklärungen durch Fachpersonen wird ein Bildungsplan erstellt. Der Bildungsplan bietet Orientierung für alle beteiligten Lehr- und Fachpersonen. Er definiert die Bildungsziele und Bildungsinhalte für ein Semester, Jahr oder Zyklus. Es werden fachliche sowie überfachliche Bildungsziele festgehalten.
Überfachliche Kompetenzen sind laut Lehrplan 21 für eine erfolgreiche Lebensbewältigung zentral. Sie stärken die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sozial-, Personal-, und Methodenkompetenz. Die überfachlichen Kompetenzen sind auf den schulischen Kontext ausgerichtet. Es wird davon ausgegangen, dass vor allem die personalen und sozialen Kompetenzen zu einem grossen Teil im familiären und sozialen Umfeld ausgebildet werden. In der Schule werden sie weiterentwickelt und ausgebaut. Bei Kindern mit speziellem Bildungsbedarf ist es nicht sinnvoll, die überfachlichen Kompetenzen auf den schulischen Kontext zu beschränken. Deshalb wurden die überfachlichen Kompetenzen systematisiert und erweitert und sogenannte Befähigungsbereiche entwickelt.
Es sind sechs Befähigungsbereiche festgelegt:
«Befähigung umschreibt das Bildungsziel der Erkundung und Entfaltung der Potenziale und das Entwickeln einer eigenen Identität. Der Begriff fokussiert auf die Entwicklung der Potenziale und Bereitschaften der Schülerin oder des Schülers. Dies mit dem Ziel, Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen und zu entwickeln, um sie in ihrem Vermögen zu stärken, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Leben zu realisieren, das sie führen möchten. Das Konzept der Befähigung basiert auf dem Befähigungsansatz (Capability Approach) nach Amartya Sen und Marta Nussbaum.»
Ausschnitt aus der Broschüre «Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in Sonder- und Regelschulen».
Die Grundidee der Befähigung geht einher mit der ressourcenorientierten Haltung der systemischen Erlebnispädagogik (Selbstbestimmtheit und Handlungsfähigkeit fördern mit Blick auf das Potenzial und die Fähigkeiten, welche das Kind mitbringt und in sich trägt). Eine ressourcenorientierte Haltung ist auf die Fähigkeiten und das Potenzial der Menschen ausgerichtet. Sie geht davon aus, dass der Blick auf die vorhandenen Fähigkeiten stärkend wirkt und eine Veränderung in die gewünschte Richtung erleichtert. Erlebnispädagogische Tätigkeiten bieten Handlungsfelder um Ressourcen bewusst zu machen, neue zu entdecken oder vorhandenen eine neue Bedeutung zu geben.
In meinem Praxisprojekt habe ich an überfachlichen Kompetenzen der gesamte Klasse gearbeitet.
In einer Gruppe war ein Junge mit geistiger Behinderung, der motorisch beeinträchtigt und in seiner Entwicklung verzögert ist. Seine langsame Auffassungsgabe und undeutliche Aussprache machen es für ihn schwierig, an Gruppenprozessen teilzuhaben.
Ich habe das Angebot so gestaltet, dass ich sowohl auf die Ziele der Gruppe wie auch die Förderungsziele von Luca (Name geändert) eingehen konnte.
Die Heilpädagogin hat für Luca unter anderem folgende Förderziele definiert:
Die Förderung der definierten überfachlichen Kompetenzen der Klasse habe ich im Praxisprojektbericht beschrieben. Hier möchte ich konkret aufzeigen, wie die Erlebnispädagogik unterstützend auf die Integration und die Stärkung der Ressourcen eines integrierten Sonderschülers einwirkt.
Es wäre einfacher gewesen, nur mit Luca zu arbeiten – eine gezieltere Förderung wäre möglich gewesen. Der Integrationsgedanke war aber wichtiger: Lucas Platz in der Gruppe sollte gestärkt werden.
Es war viel Vorbereitung nötig, um die Grundlage zu schaffen, dass Luca in diesem Rahmen teilnehmen konnte. Als Vorbereitung besuchte ich mit ihm mehrmals den Schulgarten. Es war wichtig, ihn mit der neuen Umgebung vertraut zu machen, damit er sich selbständig zurechtfinden kann. Dazu waren einfache Übungen wichtig, wie beispielsweise den Wasserhahn vom Brunnen zu bedienen. Wir studierten Pflanzen und Tiere und überlegten warum man nicht durch die Gartenbeete laufen darf. Er hat gelernt, wo Holz und die Gartengeräte gelagert sind. Im Anschluss war es ihm möglich, Arbeiten in der Gruppe zu übernehmen, bei denen er ohne die Vorbereitung überfordert und blockiert gewesen wäre. Ich besprach mit ihm in der Vorbereitung, welche Rollen und Verantwortungsbereiche verteilt werden und wie er sich einbringen kann. Wir haben immer wieder über seine Stärken gesprochen und wie er diese im «Was ich alles kann-Mandala» darstellen könnte.
Die gut geplante Vorbereitung und die wiederholte Auseinandersetzung mit seinen Stärken haben dazu geführt, dass er sich während der Projektmorgen in seiner Lernzone bewegen und seine Kompetenzen weiterentwickeln konnte. Somit war es ein gelungenes Projekt, welches allen Kindern ein Lernfeld bot.
Durch die intensive fachliche Auseinandersetzung und die Erfahrung mit dem Praxisprojekt kann ich zukünftig solche Projekte vor der Schulleitung und den andern Lernpersonen besser vertreten.
Erlebnispädagogik bewegt und verbindet und fördert die Vielfältigkeit.
Ich erhoffe mir, dass dadurch auch andere pädagogische Mitarbeitende in diese Richtung arbeiten werden.
Bildungsdirektion des Kantons Zürich. (2017). Lehrplan Volksschule: Gesamtausgabe. https://zh.lehrplan.ch/container/ZH_DE_Gesamtausgabe.pdf
Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt. (2018). Integrierte Sonderschulung im Kanton Zürich: Grundlagen, Regelungen und Finanzierung. https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbetrieb_und_unterricht/sonderpaedagogisches0/sonderschulung/_jcr_content/contentPar/downloadlist_4/downloaditems/451_1552048094633.spooler.download.1552047970181.pdf/190308_HR_ISR.pdf
Deutschschweizer Volksschulämterkonferenz. (2019). Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in Sonder- und Regelschulen.https://www.regionalkonferenzen.ch/sites/default/files/inline-files/20190611_Anwendung%20des%20LP21%20für%20SuS%20mit%20komplexen%20Behinderungen.pdf
Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz. (2018). Sonderschulung und Lehrplan 21: Fachbericht der Arbeitsgruppe. https://www.regionalkonferenzen.ch/sites/default/files/2019-02/FB%20Sonderschulung%20Lehrplan%2021_2018-01-31.pdf